Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 20:54
Beitrag: #22
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ich hätte antworten müssen:
Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist. Und die Fahrt zur Lebenspartnerin von der Arbeitstätte aus erfolgt und zu ihr zurück, dann ja. Es sind eben nur Fahrten von der Wohnung, egal welcher, zur Arbeitstätte anzugeben. Die Anzahl ist dem Steuerpflichtigen meistens bekannt. Also 230 minus Anzahl zum Lebensmittelpunkt (LP) mal xkm plus Anzahl zum LP mal ykm. Damit einverstanden Stefan? Das heißt also erstmal grundsätzlich sind diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt, also zur anderen Wohnung abzugsfähig. Um nichts anderes ging es. Man muß es eben nur richtig machen. Es aber von vornherein abzulehnen halte ich für falsch. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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