Gewerbesteuer Zerlegung
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07.11.2010, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2010 19:59 von Kiharu.)
Beitrag: #1
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Gewerbesteuer Zerlegung
Ich gr�bel �ber die steuerliche Behandlung folgenden Sachverhaltes:
Ein FA eines Stadtstaates, welcher in Personalunion Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuer festsetzt, hat einen Einspruch an uns abgegeben. Bei uns wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden in eigener Machvollkommenheit festgesetzt, das FA ist nur f�r die Messbetragsfestsetzung zust�ndig. Der Ef hat im Jahr 10 einen Antrag auf �nderung nach � 164 der Messbetragsfestsetzung und der Gewerbesteuerfestsetzung beim Stadtstaat gestellt. Der MB und die Gewerbesteuer sollten aufgehoben werden, da der Stadtstaat nicht hebeberechtigt sei. Vielmehr seien die Gemeinden P (bis Juli) und K (ab August) au�erhalb des Stadtstaates hebeberechtigt. Das FA des Stadtstadtes vertrat die Rechtsauffassung, dass sie selbst hebeberechtigt seien und lehnte den �nderungsantrag ab. Dagegen Einspruch euer Ehren. Der Stadtstaat erfasste lediglich 1 Einspruch (m.E. 2). Da sie davon ausgingen, dass im Jahr 10 der Sitz der Gesch�ftsleitung in die Gemeinde K verlegt wurden, wurde kurzerhand der Fall an unser Amt abgegeben, inclusive des offenen Einspruchsverfahrens. Nun sitz ich hier mit einen Einspruch gegen die Ablehnung der Aufhebung des Gewerbesteuermessbetrages und einem Einspruch gegen die Ablehnung der Aufhebung der Gewerbesteuer als solche des Stadtstaates. Rein rechtlich w�rde ich dem Ef Recht geben, denn im Jahr 05 befand sich wohl tats�chlich keine Betriebsst�tte oder der Sitz der Gesch�ftsleitung im Stadtstaat. Damit w�ren die Gemeinden P und K f�r das Jahr hebeberechtigt. Nun meine Probleme: Es ist ja toll, dass der Stadtstaat den Einspruch gegen die Ablehnung der Aufhebung der Gewerbesteuer abgegeben hat, jedoch bin ich der Meinung, dies h�tte gar nicht geschehen d�rften, denn in meinem BL wird die Gewerbesteuer gerade nicht vom FA festgesetzt, ergo kann ich auch keine Einspr�che dagegen bearbeiten. Meiner Meinung nach, h�tte der Stadtstaat diesen Einspruch behalten m�ssen und rein rechtlich die Gewerbesteuer aufheben m�ssen, da sie meiner Meinung nach tats�chlich nicht hebeberechtigt war f�r dieses Jahr. Die Neufestsetzung der Gewerbesteuer durch die rechtlich richtige Gemeinde kann dann auch noch au�erhalb der regul�ren Festsetzungsfrist (d�rfte f�r Gewerbesteuer wohl am 31.12.09 abgelaufen sein) nach � 174 Abs. 4 AO erfolgen. Soweit bin ich mir eigentlich sicher. N�chstes Problem Der Einspruch gegen die Ablehnung der Aufhebung des GewMB obliegt meiner Bearbeitung. Die Begr�ndung des Ef ist ja, dass dieser Bescheid von einer �rtlich unzust�ndigen Beh�rde (n�mlich FA des Stadtstaates) erlassen wurde. Die H�he des MB ist unstreitig. M.E. w�re der Einspruch im Hinblick auf � 127 unbegr�ndet, da in der Messbetragsfestsetzung als solche keine hebeberechtigte Gemeinde/Stadt geregelt ist. Ich w�rde daher den Einspruch gegen die Ablehnung der Aufhebung der Gewerbesteuer als solche an den Stadtstaat zur�ckgeben und dem Ef mitteilen, dass ich seinen Einspruch gegen die Aufhebung der MB-Festsetzung f�r erfolglos halte. Sofern der Staatstadt die Gewerbesteuerfestsetzung aufgehoben hat, w�rde ich die tats�chlich hebeberechtigten Gemeinden �ber die H�he des MB informieren, damit diese innerhalb der Jahresfrist des � 174 Abs. 4 AO ihre Gewerbesteuer festsetzen k�nnen. Nun kommt jedoch der Haken - es sind ja zwei Gemeinden, n�mlich P und K. Der MB m�sste eigentlich durch Zerlegungsbescheid aufgeteilt werden. Ich bin jedoch der Meinung, die Frist f�r eine Zerlegung ist schon l�ngst abgelaufen. Der urspr�ngliche MB ist aus dem Jahr 06! Nach � 189 AO kann eine Zerlegung nur noch erfolgen, wenn diese innerhalb eines Jahres nach der Unanfechtbarkeit der MB-Festsetzung erfolgt oder beantragt wird. Dieses Jahr ist schon l�ngst rum! Eine �nderung des MB-Bescheides erfolgt ja auch nicht im Hinblick auf � 127 AO, so dass ich daraus auch keinen Honig saugen kann. Also was ist zu tun? Wenn der Stadtstaat seine Gewerbesteuer aufhebt, wer ist ohne Zerlegung dann die hebeberechtigte Gemeinde? Die letztg�ltige? Wer kann mir aus dieser Nummer raus helfen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Gewerbesteuer Zerlegung - Kiharu - 07.11.2010 19:58
RE: Gewerbesteuer Zerlegung - meyer - 07.11.2010, 21:40
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