Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld
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09.11.2010, 17:28
Beitrag: #5
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RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld
Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Kind minderjährig und nicht beim anderen Elternteil gemeldet) ist es (siehe Opa) meist günstiger, nur die Übertragung des BEA-FB zu beantragen (bei halbem KG).
Dafür muss noch nicht einmal eine Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegen. Ist ein reines Rechenexempel. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - Oliver Thomas - 09.11.2010, 13:24
RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - zaunkönig - 09.11.2010, 14:38
RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - Oliver Thomas - 09.11.2010, 14:44
RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - Opa - 09.11.2010, 15:05
RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - meyer - 09.11.2010 17:28
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