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Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld
09.11.2010, 17:28
Beitrag: #5
RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld
Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Kind minderjährig und nicht beim anderen Elternteil gemeldet) ist es (siehe Opa) meist günstiger, nur die Übertragung des BEA-FB zu beantragen (bei halbem KG).

Dafür muss noch nicht einmal eine Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegen.

Ist ein reines Rechenexempel.
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RE: Übertragung Kinderfreibetrag und Anspruch auf Kindergeld - meyer - 09.11.2010 17:28

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