Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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06.09.2007, 08:30
Beitrag: #29
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hallo,
Lest bitte noch einmal die Richtlinie genau. Da steht "seine" Wohnung. Und wer sich mit dem Begriff "seine Wohnung" und den BMF-Schreiben sowie den BFH-Urteilen diesbezüglich auseinandersetzt, der wird feststellen müssen, dass "seine Wohnung" auch wörtlich zu nehmen ist. Der Steuerpflichtige hätte hier eine wirtschaftliche Einheit zu unterhalten oder sich zumindest an den Gesamtaufwendungen zu beteiligen, so dass er insgesamt ein Mitbestimmungsrecht hat und nicht nur untergeordneter "Beiwohner" ist. Schon allein daraus, und unter richtiger Zugrundelegung der Fragestellung von @Jigsaw, lässt sich die Frage nicht pauchal beantworten. Vielmehr sehe ich momentan eher mehr Indizien, die gegen die Anerkennung sprechen. (Und dies bleibt meine einzige Stellungnahme zum Thema). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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