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Steuerschuldner §13b bei sonstiger Leistung
21.11.2010, 11:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2010 11:34 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Steuerschuldner §13b bei sonstiger Leistung
1. Würde ich bejahen, da damit Art. 196 MwStSystRL umgesetzt wird, und da kenne ich keine neue Fassung. Die Neufassung von 13b erscheint verwirrend, so viel Neues verbirgt sich dahinter jedoch nicht.

2. Denke ich nicht, da R 42i nur das Besteuerungsverfahren bei innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen regelt, somit nicht bei Drittländern als Leistungserbringer.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den BĂŒrger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-SĂ€tze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Steuerschuldner §13b bei sonstiger Leistung - Lemgun - 21.11.2010 11:33

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