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Kfz-Kosten
21.11.2010, 13:48
Beitrag: #4
RE: Kfz-Kosten
Da gibt es doch mehrere Möglichkeiten:

Alt. 1: die RA´in hat alles richtig gemacht

Alt. 2: die RA´in wollte ihrem Mandanten was gutes tun

Alt. 3: die RA´in hat keine Ahnung

Zu Alt. 1:
Ist Stpfl. tatsächlich über 80.000 km gefahren, wäre das KFZ kein Betriebsvermögen. Bei tatsächlichen Kosten von ¤ 10.000 im Jahr? Also pro km unter ¤ ¤ 0,125. Das muß ein China-Import mit Tretantrieb sein. Cool
Mein Mitleid wäre dem armen Kerl gewiß. Big Grin

Kommen wir zu Alt. 2.:
Die RA´in hat sich überlegt, dass bei 40.000 km x ¤ 0,30 ein niedrigerer Gewinn rauskommt als bei IST-Kosten ¤ 10.000 abzüglich Privatanteil ¤ 8.000.
a) Macht sich keine Gedanken über die steuerliche Zulässigkeit ihres Modells - na ja.
b) weiß, dass es so nicht zulässig ist - zumindest Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Am wahrscheinlichsten ist aber Alt. 3:
Sie weiß nichts über Betriebsvermögen, steuerliche Beurteilung von KFZ-Kosten ... - möchte aber, da sie kraft Gesetz zur Steuerberatung befugt ist, sich diese Einnahmen nicht entgehen lassen.
Solche Blödheit gehört bestraft.

Ich würde sie auch erstmal auffordern, darzulegen, warum sie die Buchungen storniert und wie sie die KFZ-Kosten ermittelt hat. Vielleicht ist ja doch alles korrekt Rolleyes

Gruß

tosch
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Kfz-Kosten - taxpert - 20.11.2010, 22:58
RE: Kfz-Kosten - phönix - 20.11.2010, 23:59
RE: Kfz-Kosten - showbee - 21.11.2010, 01:50
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RE: Kfz-Kosten - taxpert - 21.11.2010, 20:59

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