Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
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24.11.2010, 09:19
Beitrag: #16
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RE: Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
Hallo,
ich werde für das nachfolgende eine Weile suchen müssen, aber ich werde es schon finden. Ob Gewerbesteuer zu erheben ist oder nicht regelt sich allein aus § 2 GewStG. Die Grundlagen zur Ermittlung der Gewerbesteuerpflicht sind völlig losgelöst von den ertragsteuerlichen Ermittlungen bei der Einkommensteuer. Dies bedeutet, dass die Einkünftezuordnung bei der Einkommensteuer völlig losgelöst ist von der Einkünftezuordnung bei der Gewerbesteuer. Zwar beruft sich § 2 GewStG an den Ermittlungsmerkmalen des § 15 EStG, aber eine fehlerhafte Zuordnung bei der Einkommensteuer führt mangels tatsächlicher gewerblicher Einkünfte niemals zu einer gewerbesteuerlichen Veranlagung. Der Gewerbesteuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für die Erhebung der Gemeinden anhand ihrer individuellen Hebesätze. Das betrifft aber nur die Ermittlung der Steuer. Die hebeberechtigte Behörde hat hinsichtlich der gewerblichen Tätigkeit eigene Ermittlungen aufzunehmen. Insoweit kann sie zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Einkünftezuordnung kommen. In aller Regel verlassen sich die Gemeinden aber auf die Vorermittlungsergebnisse der Finanzverwaltung. Also, bevor der Gewerbesteuermessbescheid überhaupt herangezogen werden kann, muss zunächst einmal die Gewerbesteuerpflicht ermittelt werden - und dies eigenständig. Allein das Fehlen einer Gewerbeanmeldung reicht aber für die Argumentation nicht aus. Da muss dann konkret noch ein wenig mehr her, damit die beratenden und damit gewerbesteuerlich unbeachtliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Problematisch wird es in meinen Augen nur im Hinblick auf die Anrechnung nach § 35 EStG. Für die Ermittlung sind die Veranlagunsfinanzämter zuständig. Allerdings sehe ich hier durchaus die Möglichkeit von nachträglichen Tatsachen aufgrund der selbständigen Einkünfteermittlungspflicht zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht. Denn irgendwo im 35 steht: gewerbliche Einkünfte sind Einkünfte die der Gewerbesteuer unterliegen". Wie gesagt, ich werde es suchen und hoffentlich auch finden. Damals gab es die Gewerbesteueranrechnung bei der ESt noch nicht, und der mir in Erinnerung gebliebene Fall war ein klein wenig anders. Die Ursprungsfundstelle basiert auf einem Urteil aus 1964 oder 1965 und ist, soweit mir bekannt, nicht mehr geändert worden. Ich mache mich auf die Suche. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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