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Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
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24.11.2010, 11:26
Beitrag: #18
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RE: Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
Hallo,
es ging schneller als ich dachte, aber mir lag ja noch das Urteilsjahr im Gedächtnis. Anknüpfungspunkt ist der § 35b GewStG, der eine eigenständige Änderungsnorm darstellt, soweit nicht in einem anhänigigen Rechtsbehelfsverfahren der grundlegende Steuerbescheid angefochten wird. Eine andere AO-rechtliche Änderungsnorm (z.B. 164, 173) ist nicht notwendig. Insoweit ist der Gewerbesteuermessbescheid unabhängig der einkommensteuerlichen Ermittlungen separat anfechtbar und änderbar, da die einkommensteuerlichen Ermittlungen eben nur eine Erleichterungsfunktion übernehmen und keine Bindungswirkung für die gewerbesteuerlichen Ermittlungen entfalten. Das sah der BFH schon im Jahr 1965 so und wurde in 2004 in einem ähnlichen Verfahren nochmals aufgegriffen. Hier die Urteile: BFH vom 06.05.1965, IV 19/65 U (BStBl 1965 III S.419) BFH vom 23.06.2004, X R 59/01 (BStBl 2004 II S. 901) Schau Dir die Urteile an und versuch das Beste daraus zu machen. Und ich hoffe es passt auch alles. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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