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Informationspflicht/Hinweispflicht
26.11.2010, 13:54
Beitrag: #4
RE: Informationspflicht/Hinweispflicht
Hallo

@eisvogel

In Punkto Serviceleistung gebe ich Dir völlig recht. Nur dies war nicht die Frage. Und da ist der steuerliche Berater eben nicht in der Pflicht.


Hinsichtlich von Personalfragebögen bei Einstellung eines Mitarbeiters sollte immer auch der Punkt der betrieblichen Altersvorsorge bzw. des Entgeltverzichts mit aufgeführt sein.
Zum Einen haben wechselwillige Arbeitnehmer oftmals eine solche Versicherung schon im Bestand und möchten diese gerne fortgeführt wissen; zum Anderen ist dies ein gutes Gestaltungsmerkmal und oftmals auch ein überzeugendes Argument für einen Bewerbungskandidaten. Mal abgesehen von den, wenn auch geringfügigen, Einsparungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei den Personalkosten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Informationspflicht/Hinweispflicht - zaunkönig - 26.11.2010 13:54

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