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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
03.12.2010, 14:59
Beitrag: #5
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Also die Kinder werden die Landwirtschaft definitiv nicht weitermachen. Sie haben bislang auch nichts gepachtet.
ErbSt dürfte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anfallen.
Das Problem ist, dass wir einen Sohn bislang betreuen und die Übertragung von Vermögen von seiner Seite aus durchleuchten sollen. Wie bei Landwirten "üblich wurde vermutlich ab 2006 wieder geschätzt. Die Finanzämter sind da teilweise so großzügig, dass die Landwirte keine Veranlassung sehen, um etwas abzugeben (weiß ich direkt vom FA...).
Genauso ist mir bekannt, dass manche Landwirte etwas lax im Umgang mit Angaben sind.

Ich denke auch, dass man über die faktische Betriebsaufgabe hinkommen könnte. Zur Not argumentiere ich, dass die Ehegatten so kurz vor und nach dem Tod sich um anderes gekümmert haben, als um eine Betriebsaufgabe.

Ich will nur vermeiden, dass das Finanzamt sagt, Betriebsaufgabe geht nicht vor dem Tod der Ehefrau, sondern erst danach. Dann würde ich mit einem Schlag den Freibetrag komplett verlieren, da wir von einem Gewinn von insgesamt 200 T¤ ausgehen.

Deshalb ist die Frage, ob ich das 2009 in Angriff nehme, oder vielleicht schon für 2008 versuche zu erklären, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 03.12.2010 14:59

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