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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
06.12.2010, 09:13
Beitrag: #8
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Danke für die beiden Urteile.
Wobei in meinem Fall es sich wohl so darstellt, dass der landwirtschaftliche Betrieb tatsächlich längst eingestellt wurde, aber die Betriebsaufgabe fehlt. Sprich keine Tiere mehr, sämtliche Wiesen verpachtet und die Gebäude auch vom Sohn schon anderweitig genutzt bzw. abgerissen.

So gesehen denke ich, dass die Urteile nicht greifen.

Ich werde vielleicht doch die Aufgabe in 2008 versuchen, als schlichte Tatsache.

Und dass es für die Schätzung sogar Grundbeträge ind er ESt-Kartei gibt... wow.
Ich weiß nur, dass die Landwirte, die nichts abgeben, in der Regel deutlich höhere Gewinne machen, als geschätzt wird (klar, drum geben sie nichts ab)...
Vielleicht muss man das einfach als weitere Subvention sehen, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Aber gut, das ist ja nicht Thema hier ;-)

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 06.12.2010 09:13

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