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Prüfung durch RVbei Insolvenz
09.12.2010, 12:33
Beitrag: #4
RE: Prüfung durch RVbei Insolvenz
Hallo,

sobald die Anmeldung zur Insolvenz erfolgt ist, sind ohnehin alle Vertretungsvollmachten erloschen.
Allein der bestellte Verwalter bzw. das zuständige Gericht sind Ansprechpartner und vertretungsbefugt, soweit nicht eine Vertretungsvollmacht erteilt wird.

Aber warum sich mit Aufgaben abtun, für die man letztlich nicht bezahlt wird. Der Inso-Verwalter kann die Prüfung ja bei sich durchführen lassen oder die Unterlagen abfordern.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Prüfung durch RVbei Insolvenz - zaunkönig - 09.12.2010 12:33

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