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Kirchensteuer als Sonderausgabe?
22.12.2010, 11:27
Beitrag: #17
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Erklärung lt. Gesetzesvorschlagsbegründung des Bundesrats:
Bundesratsdrucksache 318/10B v. 09.07.2010, S. 21
zusammengefasst: "bisherige Regelung gegen Intention des Gesetzgebers"

"Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wird nicht - wie gegenwärtig in § 10
Abs. 1 Nr. 4 EStG ausgeführt - nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhoben,
sondern aufgrund der Kirchensteuerordnungen / -beschlüsse der steuer-
erhebenden Religionsgesellschaften bzw. Weltanschauungsgemeinschaften
nach Maßgabe der Kirchensteuergesetze der Länder. Die Regelungen in § 51a
Abs. 2c bis 2d EStG erlangen nur durch entsprechende Verweise in den
Kirchensteuergesetzen der Länder eine kirchensteuerliche Relevanz.
Weiterhin beschränkt sich der Wirkungskreis der Regelungen in § 51a Abs. 2b
bis 2d EStG auf die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur
Kapitalertragsteuer durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten bzw. durch
das Finanzamt (oder ggf. die Kirchenbehörde) im Rahmen einer gesonderten
(isolierten) Kirchensteuerveranlagung. Wird die Kirchensteuer im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Abs.
1 EStG ermittelte Einkommensteuer erhoben, ermittelt sich die
Bemessungsgrundlage nach § 51a Abs. 1 und 2 (nicht 2d!) EStG. § 10 Abs. 1
Nr. 4 EStG ist somit gegenwärtig nicht weit genug gefasst, denn die
Kirchensteuer, die auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG
ermittelte Einkommensteuer entfällt, ist nach dem Gesetzeswortlaut - entgegen
der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers - weiterhin als Sonderausgabe
abziehbar."

Ich kommentiere lieber nichts...
Wollen wir wetten, dass unsere Abgeordneten kein Wort des obigen Geschwurbels verstanden haben?

schönen Tag noch

phönix
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - phönix - 22.12.2010 11:27

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