Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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05.01.2011, 22:51
Beitrag: #8
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Hier das FA, das f�r das Autokennzeichen P zust�ndig ist. Da wundert mich gar nichts. Das Potsdamer Finanzamt ist hierzustadt bekannt daf�r, eigene Steuergesetze zu haben. meyer schrieb:Antwort: Das sei, so, das m�sse sie so machen und das mache der Rechner auch nur so. Ob du es glaubst oder nicht: Wir lachen inzwischen schon �ber sowas. Luckenwalde und Potsdam sind DIE Renner hier. F�r einen Bekannten haben wir mal ein Einspruchsschreiben verfasst. An das FA Potsdam. Es ging um irgendwelche l�ppischen Dinge. Antwort des Finanzamts (sinngem��, den Wortlaut krieg ich nicht mehr hin): Als normaler B�rger, der sich nicht in den Tiefen des Steuerrechts auskennt, k�nne er nat�rlich nicht wissen, dass das FA in dieser Sache richtig gehandelt hat, als es diese Aufwendungen nicht zum Abzug zulie�. Aber er, der normale B�rger, k�nne sich beruhigt darauf verlassen, dass das schon richtig so ist, was wir, das FA, da gemacht haben. Und hier, auf dem zweiten Zettel, k�nne er den Einspruch gern zur�cknehmen, er m�sse da nur unterschreiben und zur�cksenden, und der Drops ist gelutscht. Mit Potsdam zusammenzuarbeiten macht wirklich Spa�. � |
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