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BILMOG
28.01.2011, 11:08
Beitrag: #17
RE: BILMOG
Hallo,

im Prinzip hast Du recht. Der Kommanditist kann leisten oder aufrechnen. Damit ist aber lediglich das Innenverhältnis, also die Einlage selbst, das Verhältnis KG und Gesellschafter betroffen.

Unberührt bleibt das Haftungsverhältnis, also die Beziehung Gesellschafter gegenüber Gläubigern.

Zwar haftet der Kommanditist lediglich mit dem im HR eingetragenen Haftungskapital (das nicht gleich seiner Einlage sein muss), aber dies mit seinem gesamten Vermögen.

Leistet er hingegen seine Einlage, ist er von der Haftung frei und kann von Gläubigern nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Dummerweise stehen im HR nur die Anzahl der Kommanditisten und das Haftungskapital in einer Summe. Damit kann sich der einzelne Kommanditist zunächst nicht auf seine Einlage bzw. seine persönliche Haftungssumme beschränken und muss gegebenenfalls für einen höheren Betrag den Kopf hinhalten.


Die Gesellschaft wiederum muss ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Stundet sie einem Gesellschafter seine Einlage, ist dies bilanziell zu erläutern, da sie Gläubigern gegenüber ja weniger Eigenkapital auszuweisen hat.

Im Fall der Insolvenz kann es auch beim Kommanditisten Probleme geben. Wenn er seine Einlage nicht geleistet hat und es besteht ein Aufrechnungsanspruch mit zukünftigen Gewinnen, dann kann ihm gegebenenfalls passieren, dass er nicht aufrechnen kann und die Einlage trotzdem leisten muss.

Noch komplexer wird das Ganze, wenn Einlagenminderungen oder -erhöhungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen wurden, die nicht im HR eingetragen sind. Das ist in der Praxis gar nicht mal so selten.

Nett auch die Konstruktion, wenn die Einlage des Kommanditisten aus Gesellschaftsrechten an einer anderen Gesellschaft bestehen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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