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keine Beschwer bei gesch�tztem Bescheid
04.02.2011, 21:25
Beitrag: #9
RE: keine Beschwer bei gesch�tztem Bescheid
naja, �blicherweise wird ja ein E-Konto er�ffnet, wenn jemand ein Gewerbe anmeldet.
Und dann hat eben ein Bearbeiter gesch�tzt, obwohl er es eigentlich nicht h�tte d�rfen.

Und wenn er schon einen Null-Bescheid in einen Null-Bescheid �ndert, was ja auch nicht h�tte passieren d�rfen, h�tte er wenigstens Erl�uterungstext 12.704 setzen k�nnen:
"Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom..."
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RE: keine Beschwer bei gesch�tztem Bescheid - Petz - 04.02.2011 21:25

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