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Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
05.02.2011, 16:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2011 16:12 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
@ showbee

Ihr Problem ist keins, denn im Urteilsfall ging es nicht um einen Restschuldbefreiungsfall, der wurde davon sogar ausdrücklich abgegrenzt und der BMF weist in seinem Schreiben vom 22.12.2009 audrücklich darauf hin, dass Tz. 2. S. 2 des BMF-Schreibens (die Nichtbegünstigung der unternehmerbezogenen Sanierung) vom 27.03.2003 auf diese Fälle nicht anzuwenden ist.

Auch in dem anhängigen Verfahren geht es nicht um einen solchen Fall.

@zaunkönig

Vielen Dank für den Aufsatz, der in etwa das bestätigt, was ich mir aus den BMF-Schreiben zusammengereimt habe.

Demnach dürften in meinem Fall eigentlich keine Probleme zu erwarten sein.

Es gab einen alten Verlust (den hatten wir uns damals mangels vollständiger Unterlagen mit viel Mühe näherungsweise zusammengereimt und uns schließlich mit dem FA auf einen Betrag verständigt. Der Verlust konnte in den Folgejahren genutzt werden (webei die Erstattungsansprüche zum Teil wieder dem Fiskus zugute kamen, da dieser mit Altschulden verrechnete).

Im Jahr der Restschuldbefreiung, also der Entstehung des Gewinns gibt es aber keinen Verlustvortrag mehr, auch im Folgejahr ist damit nicht zu rechnen. Damit dürfte der Gewinn aus der Restschuldbefreiung letztlich aus Billigkeitsgründen vollständig außer Ansatz bleiben und die Jahre mt der Verrechnung der Altverluste sind nicht mehr antastbar, soweit ich sehe.
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RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - meyer - 05.02.2011 16:11

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