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Unterschrift Steuerberatungsrechnung
16.02.2011, 16:59
Beitrag: #2
RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Unterschrift
Die Einforderbarkeit gemäß § 9 StBGebV setzt eine durch den Berufsangehörigen unterschriebene Rechnung voraus. Eine Unterschrift erfordert einen individuellen Schriftzug, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, ohne jedoch lesbar sein zu müssen. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist .
Für die Anerkennung als Unterschrift erforderlich, aber auch genügend, ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde, das nicht notwendigerweise lesbar sein muss. Zu einer Unterschrift gehört aber mindestes, dass mehrere einzelne Buchstaben als solche zu erkennen sind. Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben erkennen lassen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die als bewusste und gewollte Namensabkürzung (Paraphe) erscheint, erfüllen nicht die Voraussetzungen einer formgültigen Unterschrift. Eine Unterzeichnung durch Mitarbeiter ist unzulässig.

Eine Verwendung von Formularen mit eingedruckter Unterschrift und von Faksimile-Stempeln reicht nicht aus. Es ist zu beachten, dass die Rechtsprechung die Wirksamkeit der Unterschrift davon abhängig macht, ob ein individueller Schriftzug vorliegt. Der schlichte "Federstrich" genügt nicht.


nachzulesen hier:http://www.gilgan.de/kommentar.html#U2
Grüße
Eisvogel
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RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung - Eisvogel - 16.02.2011 16:59

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