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Dänemark - Freibetrag in Deutschland
22.02.2011, 16:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2011 16:31 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Dänemark - Freibetrag in Deutschland
Der Mann kann auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Im Standardfall ist das eine Einzelveranlagung, da § 1 Abs. 3 EStG in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG nicht genannt wird, der Ehegatte spielt da also gar keine Rolle.

Es wird m. W. die Anlage EU/EWR benötigt.

Allerdings ist es möglich, über § 1a EStG (siehe Abs. 1 Nr. 3) eine Zusammenveranlagung zu erreichen, wenn man das will, weil es günstiger ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sofern bereits der Mann nur auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss dann auf die Einkünfte beider Ehegatten abgestellt werden. Dies aber nur, wenn die ZV erreicht werden soll, obiges bleibt unberührt.
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RE: Dänemark - Freibetrag in Deutschland - meyer - 22.02.2011 16:30

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