� 361 AO - Aussetzung der Vollziehung
|
24.02.2011, 12:27
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: � 361 AO - Aussetzung der Vollziehung
Die Frist hatte ich auch nur als letzte Frits f�r Einreichung der Erkl�rung verstanden. Danach wird �ber den EInspruch nach Aktenlage entschiede.
Ich fand den Hinweis nur etwas �berfl�ssig, da ja gerade keine Hemmung erreicht wurde. Ich hab auch hilfweise einen Antrag auf Stuung gestellt. Aber leider habe ich auch einen Mandanten, der nicht mitmacht und ich renne jedem Beleg hinterher ![]() ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: