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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
24.02.2011, 13:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2011 19:15 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
@ zaunkönig

Ich meine, Ihre Quelle ist nicht ganz up to date, da der § 73 Abs. 2 Nr. 4 SGG erst in 2008 eingeführt wurde. Ist aber nicht mein Gebiet, daher vertiefe ich das jetzt nicht. Jedenfalls ist das eine ausschließlich auf die im SGG genannten Fälle beschränkte Vertretungsbefugnis im Sozialgerichtsverfahren.

Klagebefugt ist der StB in Sachen Elterngeld daher sicher nicht, sonst müsste es dort geregelt sein. Mir ging es um das Widerspruchsverfahren.
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - meyer - 24.02.2011 13:13

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