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§ 361 AO - Aussetzung der Vollziehung
24.02.2011, 14:51
Beitrag: #12
RE: § 361 AO - Aussetzung der Vollziehung
@ Opa:
Ich würde in dem Fall, wenn die Mahnung oder Ankündigung der Vollstreckung kommt, der Stelle mitteilen, dass ein begründeter Antrag auf AdV, über den noch nicht entschieden wurde, beim Finanzamt liegt. Kpie des Antrages zur kenntnisnahme dazu.
Hat bisher immer geholfen.
Beste Grüße aus dem sonnigen Bayern
frankts
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RE: § 361 AO - Aussetzung der Vollziehung - frankts - 24.02.2011 14:51

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