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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
24.02.2011, 20:02
Beitrag: #2
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Ich denke, ohne Steuererklärung wird der Schätzungsbescheid nicht geändert werden, ein kleines Druckmittel wird sich das FA schon vorbehalten (dürfen).

Und AdV gibt es nicht, jedenfalls bei uns nicht....

Schließlich wird der Mandant von Gesetzes wegen eine Steuererklärung abgeben müssen.
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Petz - 24.02.2011 20:02

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