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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
25.02.2011, 12:22
Beitrag: #10
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Catja schrieb:Momentan weiss im betreffenden FA weder die Veranlagungsstelle, noch die Rechtsbehelfstelle, wie es weiter gehen wird.
Ich bin geduldig.
Und da ich auf meinen Änderungsantrag hin sofort für die nachgeforderten 10.000 ¤ die AdV bekam, bin ich nach wie vor "guter Hoffnung".
LG, die Catja
AdV - dann müßte ein Einspruch vorliegen, nicht lediglich ein Antrag nach 164 - ?
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Schnitzer - 25.02.2011 12:22

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