Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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25.02.2011, 18:01
Beitrag: #15
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Ist mir auch klar, aber ich werde einen Teufel tun und die drauf hinweisen.
Für mich ist aus rein praktikablen Gründen die "kleine" Lösung oft die ziehlführendere (zumindest über die Sicht mehrerer Jahre eines (1) Pflichtl in der Hand eines (1) Sachbearbeiters). (Beispiel auch: Antrag auf schlichte Änderung (notfalls halt dann, - wenn Änderung nicht innerhalb Monatsfrist erfolgt, noch immer Einspruch, .- aber vorneweg fahre ich damit immer gut, weil der Bearbeiter dann keinen "vermeidbaren" Einspruch in seiner Akte und seiner Statistik hat)). ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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