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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
25.02.2011, 20:45
Beitrag: #21
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
@ Kiharu: Dass ein Steuerberater genauer beim Wort genommen wird, als ein Rechtsunkundiger, weiß ich natürlich. Interessanterweise habe ich absichtsvoll keinen § für den Antrag genannt und (trotzdem) gleichzeitig Antrag auf AdV gestellt. Also wohl doch auslegungsfähig - und dann auch Auslegung erforderlich. Änderung wurde abgelehnt, weil "nur nach Vorlage der Steuererklärungen und eines Jahresabschlusses" möglich und AdV wurde abgelehnt (dann logisch), weil kein Einspruch. Ich meine, da muss ein Beamte, doch wenigstens nachfragen, was gemeint ist - oder?!

Dabei hat der Beamte auch nicht angezweifelt, dass ein Antrag (seine Auslegung: Antrag nach 164) der zutreffende Rechtsbehelf ist - nein, er hat einfach nur den Nachweis als nicht ausreichend bezeichnet - und auch hier keine Nachbesserung der Begründung verlangt, sondern den Antrag abgelehnt.
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Schnitzer - 25.02.2011 20:45

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