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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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25.02.2011, 22:22
Beitrag: #25
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Kiharu schrieb:Ihre Antwort wird wohl nicht im AEAO stehen. Also bitte, was sollte der Hinweis?Hätte doch sein können. Kiharu schrieb:Lesen sie die Beiträge von @showbee und @meyer, dann werden sie die richtige Antwort finden.Selbstverständlich gelesen, leider keine Quellen. Kiharu schrieb:Darüber hinaus empfehle ich Literatur und Rechtsprechung zu § 162 AO.Pahlke/Koenig: zu § 162 Rz. 129: "Zur Begründung eines Einspruchs gegen einen Schätzungsbescheid wg. Nichtabgabe der StErklärung ist es allerdings nicht zwingend erforderlich, dass der Stpfl. seine StErklärung abgibt. Die Begründung kann ... auch in anderer Weise erfolgen, indem der Stpfl zB die Besteuerungsgrundlagen formlos dem FA mitteilt" (Verweis auf div. BFH u. BFH/NV). Bezieht sich auf Einspruch, Aussage müßte sich m.E. auf Antrag n. 164 übertragen lassen. Pahlke/Koenig: zu § 162 Rz. 125: "Eine möglicherweise überhöhte Schätzung ... führt zu seiner Rechtswidrigkeit". Pahlke/Koenig: zu § 164 Rz. 55: "Ist der unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Bescheid rechtswidrig, ist dem Antrag des Stpfl. regelmäßig zu entsprechen". Was meinen Sie? |
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