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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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26.02.2011, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2011 10:25 von Kiharu.)
Beitrag: #26
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Zitat:Kiharu schrieb: Wozu Quellen? Wenn man sich mit den Grundlagen von Schätzungen auseinandersetzt, dann verstehen sich die Antworten von selbst. Oder glauben Sie nur, was in Kommentaren, Erlassen und Urteilen steht? Naja, wie Sie wollen! Hier nochmal meine unmaßgebliche Meinung zum Thema, die sich im Übrigen mit denen von showbee und meyer deckt. 1. Das FA schätzt auf Grundlage der Daten, die dort vorliegen. Dafür darf es sich am oberen Schätzrahmen bewegen, Unsicherheiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, da dieser durch die Nichtabgabe der Erklärung seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maß verletzt hat. (Das ist nicht meine Meinung, sondern ständige BFH-Rechtsprechung) 2. Das FA hat bei einer Schätzung alle bekannten Tatsachen zu berücksichtigen. (auch das ist ständige Rechtsprechung) Darauf aufbauend besteht die Pflicht einer Änderung, bei Bekanntwerden neuer Tatsachen (und damit meine ich jetzt keine im Sinne des § 173 AO) die Schätzung zu überprüfen. Diees kann sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden. Wenn sie nun einen begründeten Änderungsantrag stellen, dafür den vorläufigen JA verbunden mit einen angemessenen Sicherheitszuschlag vorlegen, besteht eine Verpflichtung des FA die Schätzung zu überprüfen. Schaden kann auch nicht, wenn sie auf die Verluste der Vorjahr hinweisen und eventuell mal eine Verprobung mit den (hoffentlich !) abgegebenen USt-Voranmeldungen machen. Im Prinzip wollen Sie erreichen, dass eine Schätzung durch eine genauere, den Tatsachen besser entsprechende Schätzung erfolgt. All dies ergibt sich bereits aus dem nackten, blanken Gesetzestext, wo es heisst: Zitat:Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. 2 Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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