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unerlaubte Hilfeleistung
27.02.2011, 12:58
Beitrag: #1
unerlaubte Hilfeleistung
Hallo zusammen,

vor ein paar Wochen ist mir folgendes passiert: Bp bei einem Stpfl. als Amtsprüfung, er nannte mir einen Ansprechpartner als "mein Steuerberater", jedoch keine Empfangs-/Zustellvollmacht. Die Prüferanfragen wurden vom Stpfl. selbst schriftlich beantwortet, nur einige Male kam eine Mail von ebendiesem "Stb." Die Steuererklärungen waren allerdings maschinell erstellt.
Schlussbesprechung fand in diesem ominösen Büro statt. Vorherige Recherchen ergaben keinen Hinweis, dass es sich um einen Steuerberater handeln könnte. Bei der Schlussbesprechung fragte ich, wie denn eigentlich das Procedere der Erklärungserstellung läuft und da wurde mir erklärt, dass der Mandant in das Büro käme und am dortigen PC seine Erklärung selbst erstellen würde inkl. EÜR.
Allerdings machte der Stpfl. während der Schlussbesprechung deutlich, dass er vom steuerrechtlichen keine Ahnung habe, er sagte dies wörtlich.
Leider verhält es sich so, dass die Leute, die ihn betreuen, auch nicht viel Ahnung zu haben scheinen, sie konnten nicht einmal eine EÜR von einer Bilanz sicher unterscheiden. Deshalb würde ich denen gern gegen den Karren fahren.
Habe natürlich den Dienstweg beschritten, also Aktenvermerk zum HSL AO. Der aber meinte, das sei nicht Beweis genug, um von Amts wegen tätig zu werden.
Ich hab es ebenfalls in den Bericht geschrieben, der ging an die BuStra, aber ich glaube kaum, dass die was tun :-(
Gibt es etwas, was ich noch tun kann?
Der Stpfl. ist leider einer von denen, die im FA ihren Feind sehen, er wird wahrscheinlich kaum merken bzw. nicht wahrhaben wollen, dass sein "Berater" ihm die Nachzahlung eingebrockt hat.

Gruß, kegus
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