Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unerlaubte Hilfeleistung
28.02.2011, 14:03
Beitrag: #6
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Hallo,

Übliche Vorgehensweise bei den meisten Kontierungsbüros.
Üblich auch, dass der Steuerpflichtige immer von "mein Steuerberater" spricht, weil sein Buchführungshelfer ihm so erscheint.

Das blöde ist, dass solche Steuerpflichtigen mit einer rosaroten Brille herumlaufen.


Ein Rat für die Zukunft:

Wenn der Steuerpflichtige Dir Jemanden benennt, der für steuerliche Fragen Auskunft erteilen soll, dann nichts ohne Vollmacht. Ob nun eine offizielle Vertretungsvollmacht eines Beraters oder eine Auskunftsvollmacht von einem Buchführungshelfer - erster Ansprechpartner ist der Steuerpflichtige selbst, und will er vertreten werden, dann nur mit entsprechenden Papieren. Das schafft auch klare Verhältnisse, wenn es zu Streitigkeiten oder Verfahren kommt.

Wer sich nicht als Berufsträger und somit legitimierter Vertreter in steuerlichen Belangen legitimieren kann, der nimmt weder an den Gesprächen noch an der Abschlussbesprechung teil. Schließlich ist ein solcher Vertreter eben nur Auskunftspflichtig aber eben nicht vertretungsberechtigt.
Da klingelt dann dem ein oder anderen Steuerpflichtigen auch mal der Kopf, wenn er merkt, dass er sich doch um alles kümmern muss und zieht seine Konsequenzen.

Prüfungen und Besprechungen nicht an fremden Orten durchführen. Die Reihenfolge lautet: Steuerpflichtiger, Berufsträger, Amt. Diskutieren würde ich das nicht. Im Zweifel findet die Prüfung im Amt statt. Da schrecken die meisten Buchführungshelfer schon zurück.

Zum Abschluss der Prüfung beim Steuerpflichtigen gleich eine Prüfungsanordnung an den Buchführungshelfer übergeben. Schon allein anzusehen, wie da die Farbe aus dem Gesicht geht, ist eine helle Freude. Die meisten sind so klein, dass sie im Leben nicht mit einer Prüfung rechnen. Bei der Gelegenheit kann man dann die Gegebenheiten vor Ort studieren und Fakten sammeln. Dann klappt das auch mit der unerlaubten Hilfeleistung.

Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbezüglich mal mit der zuständigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenzüberschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen ist schon was feines.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
unerlaubte Hilfeleistung - kegus - 27.02.2011, 12:58
RE: unerlaubte Hilfeleistung - ecro - 27.02.2011, 15:20
RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 27.02.2011, 17:31
RE: unerlaubte Hilfeleistung - zaunkönig - 28.02.2011 14:03
RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 28.02.2011, 14:09
RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 28.02.2011, 16:00
RE: unerlaubte Hilfeleistung - kegus - 28.02.2011, 18:54
RE: unerlaubte Hilfeleistung - ecro - 01.03.2011, 14:39
RE: unerlaubte Hilfeleistung - kegus - 01.03.2011, 17:57
RE: unerlaubte Hilfeleistung - ecro - 09.03.2011, 19:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation