Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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01.03.2011, 21:25
Beitrag: #45
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Schnitzer schrieb:Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig Klitzekleiner Einwand, der aber wohl nur akademischer Natur sein dürfte. § 4 (3) Satz 1 enthält die Worte "und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen". Theoretisch ist der RA mit seiner Wertberichtigung also raus aus der EÜR. ® |
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