Scheinselbständig?
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03.03.2011, 11:52
Beitrag: #3
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RE: Scheinselbständig?
Wenn, dann nur der Auftraggeber nach dem Recht des Auftraggeber-Staates.
Der X-Behörde in Y-Land dürfte es doch schwer fallen nachzuweisen, dass der deutsche Auftragnehmer nur einen Kunden hat... schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Scheinselbständig? - Catja - 03.03.2011, 11:27
RE: Scheinselbständig? - tosch - 03.03.2011, 11:50
RE: Scheinselbständig? - phönix - 03.03.2011 11:52
RE: Scheinselbständig? - Catja - 03.03.2011, 20:58
RE: Scheinselbständig? - Catja - 05.03.2011, 08:37
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