Bilanz oder E�R ??
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03.03.2011, 16:12
Beitrag: #1
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Bilanz oder E�R ??
Ja und nun?
Ganz vorbildlich habe ich die Grenzen des 241a HGb gepr�ft und komme bei einem Mandanten zu dem Ergebnis, dass er in 2010 eine Bilanz erstellen muss da er �ber 50.000 Gewinn in 2010 hat (nach Bilanzkritrien. Als E�R h�tte er in 2010 aber nur einen Gewinn von 45.000,- ? Was mach ich nun. Ist meine Pr�fung falsch? Ich denke wenn ich den � 241a HGB pr�fe muss ich auch nach Bilanz pr�fen also Forderungen, Warenbestand etc. Nur wof�r braucht der EU eine Handelsbilanz? Und gleich kam das n�chste Problem. EU im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Kein Kaufmann im Sinne des HGB, legt zwei Rechnungen im Jahr Gewinn �ber 50.000,-. HGB gilt f�r Ihn nicht, also auch nicht die Gr��enordnungen. Nach Steuerrecht muss er aber Bilanzieren (Thema Phasengleichheit) nicht nach � 5 aber nach � 4(1) EstG. Gibt es so etwas wie nur Steuerbilanz, meine Geb�hrenordnung sagt nein. Ich kann nur aus dem handelsrechtlichen Ergebnis eine �berleitung bzw. Steuerbilanz erstellen. Ich dachte, nach dem BILMOG kann es eigentlich keine Abweichung in der Frage geben ob ich eine E�R oder Bilanz erstellen muss, aber anscheinend gibt es sie doch? Wie h�ndelt ihr solche F�lle wenn vorhanden? LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Bilanz oder E�R ?? - tolledeu - 03.03.2011 16:12
RE: Bilanz oder E�R ?? - Petz - 03.03.2011, 16:24
RE: Bilanz oder E�R ?? - tolledeu - 03.03.2011, 17:06
RE: Bilanz oder E�R ?? - tosch - 03.03.2011, 17:10
RE: Bilanz oder E�R ?? - tolledeu - 04.03.2011, 13:52
RE: Bilanz oder E�R ?? - Petz - 03.03.2011, 19:03
RE: Bilanz oder E�R ?? - showbee - 04.03.2011, 14:59
RE: Bilanz oder E�R ?? - tolledeu - 08.03.2011, 13:54
RE: Bilanz oder E�R ?? - ecro - 08.03.2011, 14:02
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