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Bilanz oder EÜR ??
08.03.2011, 13:54
Beitrag: #8
RE: Bilanz oder EÜR ??
showbee schrieb:Tolle:

141 bleibt anzuwenden! Richtig (und schon geschrieben)

0. 140 AO -->
1. Kaufmann?
2. ggf Befreiung von Bilanz nach HGB?
a) wenn ja, dann 140 AO (-); Ggf dennoch Verpflichtung nach Aufforderung 141 AO?
b) wenn nein, dann 140 AO (+)

Du prüfst also die Grössenmerkmale verschachtelt. Gleichlauf ja auch nicht möglich, weil 141 immer erst ab Zukunft gilt.

Wenn es nur um die Größenmerkmale geht, ist seit 2008 m.E. ein absoluter Gleichlauf zwischen HGB und AO. Ich komme nicht auf eine unterschiedliche Anwendung....Rolleyes

Unter Einbeziehung der Kaufmanneigenschaften kann es aber passieren.


LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

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Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 03.03.2011, 16:12
RE: Bilanz oder EÜR ?? - Petz - 03.03.2011, 16:24
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RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 04.03.2011, 13:52
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