Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 18:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2007 18:25 von Hans-Christian.)
Beitrag: #20
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RE: Veranlagungspflicht?
Clematis schrieb:Tja, aber was mache ich jetzt?Du mußt entscheiden (dein Mandant muß dich ja bezahlen!) zwischen einer Info ans FA, Steuerpflichtiger ist nur antragsveranlagbar, da negative Einkünfte oder aber Schätzung provozieren und dann Erklärung nachreichen mit der guten Hoffnung, ob die wohl was merken? Hallo 2ndReality Was passiert aber wenn das FA bei Nichtabgabe ein Zwangsgeld festlegt nach §333 AO? Danach erfolgt die Schätzung. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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