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HILFE, RIESENPROBLEM !!!
11.03.2011, 01:01
Beitrag: #5
RE: HILFE, RIESENPROBLEM !!!
§ 28 AO sollte es mE sein. Da die USt im Auftrag des Bundes verwaltet wird (Art. 108 Abs. 3 GG), ist das BMF Aufsichtsbehörde iSd Vorschrift, wenn hier Bezirke verschiedener OFD'n betroffen sind. Innerhalb einer OFD ist diese Aufsichtsbehörde, da ja Bundes- und Landesbehörde zugleich. Also Griff zum Telefon, Dringlichkeit darlegen und dann alles rüber faxen...
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HILFE, RIESENPROBLEM !!! - StefanHH - 10.03.2011, 16:36
RE: HILFE, RIESENPROBLEM !!! - showbee - 11.03.2011 01:01

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