unrecht gebildete Ansparrücklage
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15.03.2011, 21:54
Beitrag: #1
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unrecht gebildete Ansparrücklage
Hallo,
Gewerbetreibender der seinen Gewinn nach 4/3 ermittelt, bildet in 2007 eine Ansparrücklage. Der Gewinn beträgt mit und auch ohne Ansparrücklage mehr als 100 TEUR(bekanntlich gilt ab 2007 schon IAB). Anscheinend war es zu dem Zeitpunkt der Erstellung der EÜR strittig, ob der IAB bereits für 2007 bei der Gewinnermittlung nach 4/3 gilt. Das Finanzamt hat dies ohne groß nachzufragen nicht beanstandet. In 2009 wird die Rücklage aufgelöst. Die Rücklage bzw. die Auflösung wird so behandelt wie nach § 7g EStG a.f.. FA weicht ab und nimmt die Auflösung in 2007 vor. Bescheid 2007 bestandkräftig; geändert mit der Korrekurvorschrift § 7g Abs. 3 EStG n.f.. Wenn der Sachverhalt etwas dürftig dargestellt wurde, bitte ich einfach um kurze Rückmeldung. Kann das FA die Änderung bzw. Auflösung in 2007 vornehmen, wenn die Bildung des IAB schon gar nicht mehr möglich war (überschreiten der Größenmerkmale) und somit man eigentlich (auch so erklärt in der EÜR) von einer Ansparrücklage hätte ausgehen müssen? |
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