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KFZ-Nutzung
17.03.2011, 14:30
Beitrag: #11
RE: KFZ-Nutzung
Hallo,

Zitat:Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer

Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern.

Es ist in der Praxis gang und g�be, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verf�gung stellt. Beim Arbeitgeber f�hrt dies im Umfang der tats�chlichen Betriebskosten zu abzugsf�higen Betriebsausgaben und beim dem Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der im Regelfall pauschal f�r jeden Kalendermonat mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs zu versteuern ist. Gleicherma�en ist im Grundsatz zu verfahren, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung untersagt ist, er das Fahrzeug aber dennoch privat nutzt.

Handelt es sich in einem solchen Fall des Nutzungsverbots bei dem Arbeitgeber um eine GmbH und bei dem Arbeitnehmer um deren Gesch�ftsf�hrer und zugleich Gesellschafter, liegen die Dinge komplizierter. �ber einen solchen Fall hatte der BFH jetzt zu entscheiden:

Die Betriebsaufwendungen stellen dann bei der GmbH steuerpflichtige verdeckte Gewinnaussch�ttungen dar, der Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer vereinnahmt keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleink�nfte. Die BFH bemisst die verdeckte Gewinnaussch�ttung bei der GmbH nicht mit 1 % des Listenpreises, sondern mit dem tats�chlichen Verkehrswert des Nutzungsvorteils und erh�ht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag. Er weicht damit von der Finanzverwaltung ab, die die verdeckte Gewinnaussch�ttung sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer aus Vereinfachungsgr�nden ebenfalls mit 1 % des Listenpreises bewertet.

Im konkreten Fall ging es um den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH, der den Firmen-Pkw, einen Jaguar XJR V8 mit einem Bruttolistenpreis von seinerzeit rund 138 000 DM, privat genutzt hatte, obwohl ihm dies vertraglich ausdr�cklich untersagt war.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Januar 2008 - I R 8/06

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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