Zusammen- getrennte Veranlagumg
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05.04.2011, 17:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2011 17:48 von limo.)
Beitrag: #2
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RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg
Müssen tut hier gar nichts.
Es handelt sich um ein Wahlrecht Zusammen- oder getrennte Veranlagung siehe § 26 EStG. Zusammenveranlagung aber nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, nicht dauernd getrennt lebend... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zusammen- getrennte Veranlagumg - Bogo - 05.04.2011, 15:13
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg - limo - 05.04.2011 17:48
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg - Opa - 05.04.2011, 18:43
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