Zusammen- getrennte Veranlagumg
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05.04.2011, 18:43
Beitrag: #3
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RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg
Auch wenn man frisch geheiratet hat, kann man die getrennte Veranl. wählen.
Wenn jedoch das ganze Jahr die Beiden getrennt lebend waren, dann ist es jeweils eine Einzelveranlagung, denn dann ist eine Zusammenveranl. nicht möglich und damit kein Wahlrecht zur getrennten veranlagung. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zusammen- getrennte Veranlagumg - Bogo - 05.04.2011, 15:13
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg - limo - 05.04.2011, 17:48
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg - Opa - 05.04.2011 18:43
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