Verlustzuweisung
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06.04.2011, 11:43
Beitrag: #1
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Verlustzuweisung
Hallo,
ich habe gerade einen Knoten im Gehirn und würde mich über Feedback freuen. Ich habe eine kapitalistische KG, d.H. A-GmbH ist Kompl. ohne Beteiligung und B-GmbH ist einziger Komm. Nun sitze ich am JA 2010 der B-GmbH und habe eine Verlustzuweisung i.H.v. 50.000,- EUR aus der KG. Die Kommeinlage beträgt 200.000 die für 250.000 erworben worden ist. Der Wert der KG liegt jetzt bei ca. 1 Mio. Meine Buchungsideen: in der HB buche ich die ./.50.000,- gar nicht, da der Wert der Beteiligung nicht gesunken ist. In der StB buche ich auf Kto. 7208 (SKR 04) gegen 0860. Wird in der GewSt/ KSt wieder hinzugerechnet. Ist das so Richtig, vor allem handelsrechtlich nach BilMoG? T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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