Verlustzuweisung
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06.04.2011, 20:38
Beitrag: #2
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RE: Verlustzuweisung
ja.
Handelsrechtlich ist die Beteiligung ein Vermögensgegenstand, Aktivierung mit AK. Abschreibung nur bei dauernder oder vorübergehender Wertminderung. Steuerlich gilt Spiegelbildmethode, Ansatz in der Steuerbilanz muß dem Kapitalkonto in der KG entsprechen. Buchung würde ich auch so machen. Aber wieso willst du den Verlust in der KSt wieder hinzurechnen ??? |
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