§ 27
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05.05.2011, 13:14
Beitrag: #5
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RE: § 27
Hallo,
das ist m.E. alles vor BILMOG, durch den Wegfall der Maßgeblichkeit, habe ich zwei verschiedene Bilanzen. Da es sich um eine kleine Kap. handelt, brauche ich nicht einmal die latenten Steuern in der HB ausweisen. Den StAP kenne ich nur in Zusammenhang mit der Prüferbilanz bzw. bei Organschaften. In eine Gewinnrücklage würde ich ja nur die Anpassungsbuchungen zum 01.01.2010 bringen, aber nicht das laufende Geschäftsjahr. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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RE: § 27 - tolledeu - 05.05.2011 13:14
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