R�ckstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 13:36
Beitrag: #3
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RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Hallo Taxman,
der Meinung bin auch (so hab ich es in der Kammer auch gelernt), aber alle sind gegen mich, mit der Begr�ndung das zum Stichtag, also der 31.12., die F�lligkeit nicht bekannt war bzw. ist und somit der Ansatz als R�ckstellung richtig w�re xDDDD. Gibts dazu eigentlich was eindeutiges damit die ruhe geben? Vielen Dank f�r die Hilfe |
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