Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 22:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2011 22:43 von Buchi.)
Beitrag: #12
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
showbee schrieb:Bsp. Kfz-Reparatur: Vertragsschluss auf Reparatur zu üblichen Preis. Die tatsächliche Summe ist doch erst bei Rng.Legung bekannt. --> RSt Bekannt ist die Höhe erst im neuen Jahr, wenn die Rechnung vorliegt. Begründet wurde diese Höhe ja durch die im Vorjahr erbrachte Leistung. Also ist doch die Rechnung nur Wertaufhellend oder? Die Rechnung informiert mich doch nur über die Höhe der erbrachten Leistung. Entscheidend ist doch nicht, was mir zum Bilanzsstichtag bekannt ist, sondern ob der Grund für den Ansatz und die Höhe bereits bis dahin vorgelegen hat. Was danach geschieht ist doch (bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz) nur Info oder? Ist ja nicht wie bei einer Steuerrückstellung, wo die Höhe der Steuer erst durch einen Steuerbescheid konkretisiert werden muss. Vielleicht verrenne ich mich ja da in etwas. Aber klingt so logisch irgendwie ![]() Zusammengefasst: Ich bin der Meinung, dass bei Vorlage einer Rechnung (bis zum Tag der Bilanzaufstellung) für eine Leistung die vor dem Bilanzstichtag erbracht wurde, keine Ungewissheit über die Höhe der Verpflichtung vorliegt. |
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