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R�ckstellung oder Verbindlichkeit
06.05.2011, 09:48
Beitrag: #19
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Nu geb ich auch mal meinen senf dazu ab :-)

Ich buche bei mir im hause grunds�tzlich Verbindlichkeit und Vorst im Folgejahr abzugsf�hig.

Gemeckert hat bis dahin noch nie einer... selbst bei meinen Pr�fungspflichtigen GmbH´s hatten die WP´ler nie einw�nde.

Wenn der Rechnungsbetrag n�mlich wegen der Rechnungsstellung im Januar zweifelsfrei feststeht, finde ich den Ausweis als Verb. genauer, weil aus aktueller sicht keine ungewissheit mehr hinsichtlich der H�he besteht.
Ob das jetzt zum Stichtag schon zweifelsfrei feststand, weil man sich vorher geeinigt hatte auf den preis .... dieses in jedem betreffenden Fall zu kl�ren ist mir dar�ber hinaus zu aufw�ndig :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit - Jive - 06.05.2011 09:48

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