R�ckstellung oder Verbindlichkeit
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06.05.2011, 09:48
Beitrag: #19
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RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Nu geb ich auch mal meinen senf dazu ab :-)
Ich buche bei mir im hause grunds�tzlich Verbindlichkeit und Vorst im Folgejahr abzugsf�hig. Gemeckert hat bis dahin noch nie einer... selbst bei meinen Pr�fungspflichtigen GmbH´s hatten die WP´ler nie einw�nde. Wenn der Rechnungsbetrag n�mlich wegen der Rechnungsstellung im Januar zweifelsfrei feststeht, finde ich den Ausweis als Verb. genauer, weil aus aktueller sicht keine ungewissheit mehr hinsichtlich der H�he besteht. Ob das jetzt zum Stichtag schon zweifelsfrei feststand, weil man sich vorher geeinigt hatte auf den preis .... dieses in jedem betreffenden Fall zu kl�ren ist mir dar�ber hinaus zu aufw�ndig :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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