Verlustzuweisung
|
13.05.2011, 14:39
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Verlustzuweisung
tolledeu schrieb:Der Königsweg besteht m.E. darin, das KapIII handelsrechtlich als Fremdkapital zu definieren und steuerrechtlich als Eigenkapitalkonto im Sinne von § 15a EStG. Dazu sind allerdings entsprechende Passagen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. aus purer neugier: wie bekomm ich das denn hin bzw. mit welcher formulierung? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste