Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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17.05.2011, 19:22
Beitrag: #8
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Ich nochmal
![]() Da der SV leider noch nicht klarer ist, versuche ich mich nochmal im deuten. Wenn mit der EE sowohl der erste als auch der (unzul�ssige) zweite Einspruch entschieden wurden (was durchaus sein kann) und die Erkl�rung innerhalb der Bekanntgabefiktion beim FA eingegangen ist, dann MUSS das Finanzamt die EE aufheben und die Erkl�rung als Einspruchsbegr�ndung akzeptieren. Das sollte innerhalb der Klagefrist jedoch gekl�rt sein, anderfalls musst du in die Klage gehen oder hoffen, dass das FA eine �nderung nach � 172 aktzeptiert. Es gibt BFH-Rechtsprechung, dass wenn der Einspruch innerhalb der Bekanntgabefiktion begr�ndet oder zur�ckgenommen wird, das FA die EE aufzuheben hat, wenn sich am rechtlichen Ergebnis durch die Begr�ndung �nderungen ergeben. Das Risiko f�r diese Grauzone der Tage der Bekanntgabefiktion tr�gt das FA! Einzuschr�nken w�re das nur, wenn die EE durch PZU zugestellt wird, da dann das Datum der Zustellung gilt. Ich habe gerade letzte Woche eine verb�sernde EE aufheben m�ssen, weil innerhalb der Bekanntgabefiktion die R�cknahme einging. Meine EE war nat�rlich am n�chsten Tag beim Berater, dieser hat dann noch am selben Tag die R�cknahme geschickt und ich war am A... Bei Bedarf liefere ich auch entsprechende Aktenzeichen. Im �brigen sehe ich aber auch nicht dein Problem. Weil der Klageweg steht dir ja sowieso offen (zumindest wenn das FA nicht nur �ber den 2 - unzul�ssigen - Einspruch entschieden hat). Du solltest daher erstmal pr�fen, �ber welchen Einspruch tats�chlich entschieden wurde. Ist der erste Einspruch noch offen, dann Hinweis auf noch vorhanden Einspruch ans FA. Hat das FA �ber beide Einspr�che (wichtig ist der erste) schon entschieden, dann fordere umgehend per Fax eine Ablichtung des entsprechenden Eingangsstempels an und pr�fe ob die Erkl�rung innerhalb der Tage der Bekanntgabefiktion eingegangen ist. Falls ja - Hinweis ans FA. Falls nein - Klage oder innerhalb der Klagefrist Antrag nach � 172 im Hinblick auf die vorliegende Erkl�rung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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