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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
17.05.2011, 19:22
Beitrag: #8
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Ich nochmal Big Grin

Da der SV leider noch nicht klarer ist, versuche ich mich nochmal im deuten.

Wenn mit der EE sowohl der erste als auch der (unzul�ssige) zweite Einspruch entschieden wurden (was durchaus sein kann) und die Erkl�rung innerhalb der Bekanntgabefiktion beim FA eingegangen ist, dann MUSS das Finanzamt die EE aufheben und die Erkl�rung als Einspruchsbegr�ndung akzeptieren. Das sollte innerhalb der Klagefrist jedoch gekl�rt sein, anderfalls musst du in die Klage gehen oder hoffen, dass das FA eine �nderung nach � 172 aktzeptiert.

Es gibt BFH-Rechtsprechung, dass wenn der Einspruch innerhalb der Bekanntgabefiktion begr�ndet oder zur�ckgenommen wird, das FA die EE aufzuheben hat, wenn sich am rechtlichen Ergebnis durch die Begr�ndung �nderungen ergeben. Das Risiko f�r diese Grauzone der Tage der Bekanntgabefiktion tr�gt das FA! Einzuschr�nken w�re das nur, wenn die EE durch PZU zugestellt wird, da dann das Datum der Zustellung gilt.

Ich habe gerade letzte Woche eine verb�sernde EE aufheben m�ssen, weil innerhalb der Bekanntgabefiktion die R�cknahme einging. Meine EE war nat�rlich am n�chsten Tag beim Berater, dieser hat dann noch am selben Tag die R�cknahme geschickt und ich war am A...

Bei Bedarf liefere ich auch entsprechende Aktenzeichen.

Im �brigen sehe ich aber auch nicht dein Problem. Weil der Klageweg steht dir ja sowieso offen (zumindest wenn das FA nicht nur �ber den 2 - unzul�ssigen - Einspruch entschieden hat).

Du solltest daher erstmal pr�fen, �ber welchen Einspruch tats�chlich entschieden wurde. Ist der erste Einspruch noch offen, dann Hinweis auf noch vorhanden Einspruch ans FA.

Hat das FA �ber beide Einspr�che (wichtig ist der erste) schon entschieden, dann fordere umgehend per Fax eine Ablichtung des entsprechenden Eingangsstempels an und pr�fe ob die Erkl�rung innerhalb der Tage der Bekanntgabefiktion eingegangen ist. Falls ja - Hinweis ans FA. Falls nein - Klage oder innerhalb der Klagefrist Antrag nach � 172 im Hinblick auf die vorliegende Erkl�rung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Kiharu - 17.05.2011 19:22

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