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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
18.05.2011, 17:40
Beitrag: #12
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Pfui, was sind denn das f�r Sitten? Ich habe in fast 10 Jahre noch nicht einmal mit � 364b AO gearbeitet.

Nun wird jedenfalls der SV etwas klarer.

Man k�nnte versuchen, die �nderung nach � 172 AO aufgrund der vorgelegten Erkl�rung beim FA durchzubringen. Dies funktioniert nur, wenn das Schreiben vom 12.01. nicht angekommen ist. Die Beweislast f�r den tats�chlichen Zugang tr�gt das FA.

Wenn man sich entschlie�t ins Klageverfahren zu gehen, w�rde es auch besser aussehen, wenn die Fristsetzung tats�chlich nicht zugegangen ist. Dann hat man zumindest keine Probleme und bekommt die �nderung zumindest vor Gericht durch.

Man k�nnte auch versuchen, dem FA gegen�ber gelten zu machen, dass die Fristsetzung nicht angekommen ist und sich Bekanntgabe und Eingang der Erkl�rung �berschnitten haben. (ich habe immer noch keine Rechtsprechung dazu gefunden) Eventuell hebt das FA dann die Entscheidung auf. Dies sollte noch Ablauf der Klagefrist geschehen.

Wenn Dein Hauptproblem die Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit sind, weil sich aufgrund der Anrechnung der Lohnsteuer ein Vorteil ergeben w�rde, dann k�me eine �nderung nach � 173 AO hinsichtlich der Festsetzung in Betracht (ist ja zu Ungunsten) und die Anrechnung w�re nach � 130 AO zu �ndern. Hierbei wird nicht geschaut, ob es in der Summe zu einer �nderung zu Gunsten kommt, denn beide Sachen sind getrennt zu betrachten (z.B. AEAO zu � 173 1.4). Je nachdem von welcher Gr��enordnung wir reden, k�nnte der sich dann ergebene �nderungsbescheid wieder angefochten werden und im Umfang der Erh�hung der Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit k�nnten dann die anderen Eink�nfte gemindert werden. Damit w�re dann zumindest ein Teil ohne Klageverfahren gerettet.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Kiharu - 18.05.2011 17:40

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