Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
|
18.05.2011, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2011 21:40 von Jive.)
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
NAchtrag :
eine Ablehnung des Antrages auf �ndernung des Bescheides nach � 164 AO haste bisher noch nicht bekommen oder ?? Versuch also bitte mal dem FA klarzumachen, dass die eingereichte Erkl�rung am 9.5. ein solcher Antrag war.-) lg, jive Ps: 364b ist wirlich ein Unding .. hatte den bisher auch noch nie vor den latz bekommen .-/ PPs: � 173 AO w�r �brigens wegen � 172 abs. 1 zweiter halbsatz auch nicht m�glich :-/ PPPs: Die einspruchserweiterung gegen die aufhebung des VdN war im �brigen doof.... Die aufhebung des VdN w�re nicht g�ltig gewesen, wenn Berater B die nicht bekommen h�tte.. ![]() vollmacht lag FA ja vor .-/ somit Falsche Bekanntgabe.. dieser mangel wurde durch �bergabe des Bescheides an B aber geheilt :-( "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: